Prozesslandkarte

ISO 9001: Prozesslandkarte / Prozesslandschaft

Die Revision der ISO 9001 im Jahr 2008 enthielt keine neuen Forderungen, sondern präzisierte bereits bestehende Forderungen oder führte sie weiter aus. Hier dient die Konkretisierung der allgemeinen Anforderungen an das Qualitätsmanagement als Beispiel. War in der älteren Version noch von „Prozesse erkennen“ die Rede, müssen diese mittlerweile „festgelegt“ werden. Es kommt also zur Prozessmodellierung. Somit steigen die Anforderungen an, das Qualitätsmanagement gewinnt immer mehr an Bedeutung und es wird schwieriger das Qualitätsmanagement nur zu Alibizwecken einzuführen. Die Prozessmodellierung geschieht über die Prozesslandkarte / Prozesslandschaft. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den Änderungen bei der Prozesslandkarte / Prozesslandschaft anhand derer Sie überprüfen können, ob Ihre Prozesslandkarte / Prozesslandschaft die Forderungen der aktuellen Norm ISO 9001 erfüllt.

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Der Schritt zum Prozessmanagement

Anhand der Revision ISO 9001 von 1994 wird deutlich, dass sich die Normen ISO 9000 in den letzten Jahren stark weiterentwickelt haben. Eine der bedeutendsten Veränderungen ist die Orientierung zum Prozessansatz. Die Prozessorientierung findet ihren Eingang in Kapitel 0.2. Prozessorientierung kann selbstverständlich nicht ohne Identifizierung, Verwirklichung, Überwachung, Messung und Umsetzung eventuell notwendiger Verbesserungen aller Prozesse im Qualitätsmanagement (Prozessmodellierung) erreicht werden. Oftmals wird die Einführung eines Qualitätsmanagementsystem aber nur zu Zwecken der Außendarstellung, insbesondere zum Erhalt des Lieferantenstatus, genutzt und nur die aller nötigsten Forderungen der ISO 9001 werden umgesetzt.

Minimale Forderungen der alten ISO 9001 für das Prozessmanagement

Externe Auditoren kommen oftmals in unangenehme Situationen, wenn Sie Audits in Unternehmen durchführen müssen, die nur das Nötigste im Bereich Prozessmanagement umsetzen. Hierbei kommt es oft zu strittige Fragen, ob die Norm ISO 9001 bestimmte Regelungen nun fordert oder nicht, unabhängig davon, ob die Regelungen sinnvoll für das Unternehmen sind. Hier finden Sie nun einen Überblick über die expliziten Forderungen der ISO 9001 auf dem Gebiet des Prozessmanagement auf die sich ein Auditor berufen kann:

  • Erkennen der für das QM-System erforderlichen Prozesse (die Nennung im Gespräch wird bereits als Erkennen angesehen)
  • Sechs Prozesse sind als Verfahren zu beschreiben (eindeutige Definition unter Punkt 4.2.1 c)
  • Festlegung von Abfolge und Wechselwirkung der Prozesse (die Dokumentation bereits erfasster Prozesse kann hier durch Hinweise auch auf andere ähnliche Prozesse übertragen werden)
  • Erstellung lenkungsrelevanter Dokumente (Prävention gestaltet sich schwierig, da die Notwendigkeit erst bei auftretenden problemen nachweisbar wird)
  • Prozessüberwachung und –messung (stark vom Stand der Dokumentation abhängig; die ISO 9001 fordert dies nur bei produktrelevanten Prozessen)

Beseitigung der Unklarheiten als Ziel der Revision

Nach Erscheinen der ISO 9001:2000 war schnell deutlich, dass in manchen Bereichen konkretere Regelungen fehlten. So kam es im Automobilbereich bereits zwei Jahre später zu Ergänzungen. Die Revision ISO 16949:2002 wies ausdrücklich darauf hin, dass es für ein Unternehmen nicht genügt bei Auslagerung von Prozessen nur die Prozesslenkung sicherzustellen. Hier ist es ebenso notwendig alle Anforderungen des Kunden zu erfüllen auch wenn der direkte Produktionsablauf nicht im eigenen Werk stattfindet. Mit der ISO 9001:2008 kommen nun ebenfalls solche klaren Formulierungen, die durch Forderungen von Gesetzen und Behörden noch erweitert werden. So wurden weitere Konkretisierungen der ISO 16949:2002, wie z. B. die nachdrückliche Forderung von notwendigen Unterstützungsprozessen.

AUSBILDUNG:
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Lenkung von ausgegliederten Prozessen – QSV

Einige Organisationen nutzen bereits sogenannte Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) um die Qualität von Materialien oder Gütern deren Produktion ausgelagert wurde, sicherzustellen. Die Nutzung von Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) könnte sich jetzt auf weitere Organisationen ausweiten.

Zielsetzung einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ist die verbindliche Festlegung von Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichen zwischen Lieferant und Besteller um bestimmte Qualitätsstandards sichern und Fehler im Voraus vermeiden zu können. Die inhaltliche Gestaltung einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ist gesetzlich festgelegt. Die ISO 9001:2008 rät dazu keine pauschalen Vereinbarungen für alle Lieferanten zu schließen, sondern je nach Produkt, Lieferant und Qualitätsstandard individuell festzulegen welche Befugnisse und Verantwortlichkeiten jede Seite im Produktprozess übernimmt. Selbstverständlich ist immer darauf zu achten, dass eine solche Vereinbarung die grundlegenden Qualitätsstandards enthält.


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